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Haushaltsauflösung im Todesfall – Checkliste, Fristen & Ablauf

9 Min.·

Was Erben nach einem Todesfall Schritt für Schritt tun müssen: Wohnung sichern, Fristen beachten, Unterlagen sortieren und die Haushaltsauflösung professionell beauftragen.

Nach einem Todesfall stehen Angehörige vor einer doppelten Belastung: Trauer auf der einen, organisatorischer Druck auf der anderen Seite. Spätestens nach der Beerdigung wird die Frage nach der Wohnung des Verstorbenen drängend – meist im Zusammenspiel mit Vermieter, Versicherungen, Banken und dem Nachlassgericht. Diese Checkliste führt Sie chronologisch durch die wichtigsten Schritte einer Haushaltsauflösung im Todesfall.

Die ersten 14 Tage: Wohnung sichern, nichts überstürzen

Räumen Sie in den ersten zwei Wochen nichts weg. Sichern Sie zunächst die Wohnung: alle Schlüssel einsammeln, Türen und Fenster verschließen, Kühlschrank leeren (Lebensmittel entsorgen, Gerät offen lassen) und Heizung auf Frostschutz stellen.

Lassen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten, damit keine wichtige Korrespondenz verloren geht. Informieren Sie Versorger (Strom, Gas, Wasser, Internet) noch nicht von einer Kündigung – das gehört in den nächsten Schritt nach Klärung der Erbsituation.

Erbschein, Testament & Vollmacht – wer darf räumen?

Räumen darf nur, wer rechtlich Erbe ist. Bei einem notariellen Testament reicht oft das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts, sonst muss ein Erbschein beim Amtsgericht beantragt werden (Bearbeitung 4–8 Wochen).

Bei mehreren Miterben ist eine schriftliche Vollmacht der gesamten Erbengemeinschaft sinnvoll, bevor jemand alleine die Auflösung beauftragt. Andernfalls drohen spätere Streitigkeiten – besonders bei wertvollen Erinnerungsstücken, Schmuck oder Sammlungen.

Wichtig: Wer das Erbe ausschlagen möchte (z. B. wegen Schulden), hat ab Kenntnis vom Erbfall sechs Wochen Zeit (§ 1944 BGB). Bis dahin nichts entsorgen – sonst gilt das als Annahme des Erbes.

Sonderkündigungsrecht der Mietwohnung (§ 580 BGB)

Erben treten automatisch in den Mietvertrag des Verstorbenen ein. Sowohl Erben als auch Vermieter haben aber ein Sonderkündigungsrecht: innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Todesfall mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

Praktisch heißt das: Schnell handeln spart 1–2 Monatsmieten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Erben unterschrieben werden. Holen Sie sich vom Vermieter unbedingt eine schriftliche Bestätigung über den Übergabetermin.

Persönliche Dokumente: Was Sie zuerst sichten sollten

Bevor irgendetwas in die Räumung geht, gehen Sie Schreibtische, Aktenordner und Schubladen durch. Sichern Sie:

• Personalausweis, Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunden

• Rentenbescheide und Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeld-, Unfall-, Haftpflicht)

• Bankunterlagen, Depotauszüge, Sparbücher, Bausparverträge

• Kfz-Brief, TÜV-Bescheinigungen, Versicherungspolicen für Fahrzeuge

• Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Energieausweis

• Steuerunterlagen der letzten 10 Jahre

• Notarverträge, Grundbuchauszüge, Erbverträge

Vergessen Sie nicht digitale Konten: PayPal, Amazon, E-Mail, Social-Media. Eine Liste mit Online-Profilen erleichtert das spätere Schließen oder Vererben (digitaler Nachlass).

Wertgegenstände & Erinnerungsstücke vor der Räumung sichern

Bevor das Räumungsteam anrückt, sollten alle Erben in Ruhe die Wohnung durchgehen und Erinnerungsstücke aufteilen. Hilfreich ist eine fotografische Bestandsaufnahme jedes Zimmers (Smartphone reicht).

Achten Sie besonders auf: Schmuck und Uhren, Münz- und Briefmarkensammlungen, Antiquitäten und Vintage-Möbel, Gemälde, Pelze, Werkzeug, Markenkleidung, hochwertige Elektronik, Schallplatten und Bücher. Auch scheinbar wertlose Schubladen können Bargeld, Sparbücher oder Goldmünzen enthalten – nichts ungesehen wegwerfen.

Wann eine professionelle Haushaltsauflösung sinnvoll ist

Selbst räumen ist bei einer überschaubaren Ein-Zimmer-Wohnung möglich – mit Helfern, Transporter und Wertstoffhof-Karte. Bei einer Drei-Zimmer-Wohnung oder einem ganzen Haus übersteigt der Aufwand schnell 80–120 Stunden, plus Anhängermiete, Deponiekosten und Entsorgungsgebühren.

Eine professionelle Haushaltsauflösung lohnt sich vor allem, wenn: Erben in einer anderen Stadt wohnen, die Kündigungsfrist drängt, viel Sondermüll anfällt (Elektrogeräte, Lacke, Asbest), oder verwertbare Gegenstände vorhanden sind – Letztere reduzieren den Festpreis durch Wertanrechnung spürbar.

Ablauf bei MURI – diskret, mit Festpreis

1. Kostenlose Besichtigung – meist innerhalb von 48 Stunden, auch außerhalb regulärer Bürozeiten.

2. Schriftliches Festpreis-Angebot inklusive Demontage, Abtransport, Entsorgung und besenreiner Übergabe – ohne versteckte Stundenabrechnung.

3. Räumung in 1–3 Tagen, je nach Größe. Persönliche Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke werden separat gesichert und an die Erben übergeben.

4. Besenreine Übergabe an Vermieter oder Käufer, auf Wunsch mit Übergabeprotokoll.

5. Schlüsselübergabe direkt an Vermieter, Hausverwaltung oder Notar – Sie müssen nicht vor Ort sein.

Was kostet eine Haushaltsauflösung im Todesfall?

Eine 1-Zimmer-Wohnung beginnt ab 650 €, eine 3-Zimmer-Wohnung liegt typischerweise bei 1.350–1.900 €, ein komplettes Einfamilienhaus zwischen 2.500 € und 5.500 €. Mit Wertanrechnung sind je nach Inventar 200–800 € Reduktion realistisch.

Die Kosten gehen zu Lasten des Nachlasses und können steuerlich als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Heben Sie alle Rechnungen für die Erbschaftsteuererklärung auf.

Häufige Fragen

Frage: Müssen alle Erben bei der Besichtigung dabei sein? Antwort: Nein, eine schriftliche Vollmacht eines bevollmächtigten Erben genügt.

Frage: Was passiert mit nicht abgeholten Wertgegenständen? Antwort: Wir bewahren sie nach Absprache bis zur Klärung der Erbengemeinschaft auf und übergeben sie nachweislich.

Frage: Wie schnell kann geräumt werden? Antwort: Kurzfristige Termine innerhalb von 3–5 Werktagen sind die Regel, in Eilfällen auch schneller.

Frage: Werden persönliche Dokumente diskret behandelt? Antwort: Ja, sämtliche Papiere werden separat verpackt und an die Erben übergeben, nicht entsorgt.

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Wir besichtigen kostenlos und erstellen ein Festpreis-Angebot.

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