Erbe ausschlagen – was passiert mit Wohnung und Hausrat?
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, müssen Sie nicht räumen. Aber: Bis zur Annahme oder zum Nachlasspfleger gelten klare Regeln.
Stirbt ein Angehöriger und hinterlässt nur Schulden, ist die Erbausschlagung oft der richtige Weg. Innerhalb von 6 Wochen muss sie beim Nachlassgericht erklärt werden. Doch was passiert mit der Wohnung und dem gesamten Hausrat?
Sie räumen nichts – das Nachlassgericht übernimmt
Mit der wirksamen Ausschlagung verlieren Sie jedes Recht und jede Pflicht am Nachlass. Sie dürfen nicht räumen, nicht entsorgen, nichts mitnehmen – sonst gilt das als Annahme des Erbes (§ 1943 BGB).
Das Nachlassgericht bestellt einen Nachlasspfleger, der sich um die Wohnung kümmert: Kündigung, Räumung, Verwertung. Die Kosten trägt der Nachlass; reicht er nicht aus, springt der Staat ein.
Wann lohnt sich eine Auflösung in eigener Regie?
Wenn Sie das Erbe annehmen und der Hausrat überschaubar ist, ist die selbst beauftragte Haushaltsauflösung meist günstiger und schneller als die Wartezeit auf einen Nachlasspfleger. MURI bietet hier diskrete Räumungen mit Festpreis und – bei verwertbaren Gegenständen – mit Anrechnung.
Wichtig: Persönliche Gegenstände vor Ausschlagung sichern
Bevor Sie ausschlagen, dürfen Sie Erinnerungsstücke (Fotos, Briefe) mitnehmen – das gilt nicht als Annahme. Größere Wertgegenstände aber nicht. Im Zweifel: Notar oder Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.
